Gerüste nach TRBS 2121:

Gestellung, Prüfung und Freigabe


Gerüstbau C. Eggert - Treppenturm

Die TRBS (Technische Regel für Betriebssicherheit) 2121 sieht vor, dass unter anderem Gerüste, aber auch Leitern und Fluchttreppentürme vor der Übergabe durch den Ersteller an den Nutzer eingehend auf Einhaltung der Regeln für Arbeitssicherheit geprüft werden. Diese Prüfung erfolgt, um die sichere Funktion des jeweiligen Gerüsts in Abhängigkeit vom beabsichtigen Zweck der Nutzung zu gewährleisten. Die Ergebnisse der Prüfung sind zwingend schriftlich festzuhalten und dann mindestens drei Monate über die Standzeit des Gerüstes hinaus aufzubewahren. Ein Nachweis über die Prüfung nach TRBS 2121 muss zudem am Gerüst angebracht werden, am besten an dessen Zugängen. So wird die geprüfte Sicherheit des Gerüsts schnell für jeden potenziellen Benutzer ersichtlich.

Wir führen für alle von uns gestellten Gerüste gerne diese Prüfung durch und dokumentieren deren Ergebnisse für Sie. Dadurch sind Sie bei allen eventuellen Prüfungen Ihrer Baustelle sowie im Falle von Unfällen stets auf der sicheren Seite.